In meiner Praxis nehme ich Patient:innen auf, die über eine gesetzliche (GKV) oder private (PKV) Krankenversicherung versichert sind.

Paartherapie und Gestalttherapie können nicht über eine gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden und müssen von Ihnen privat gezahlt werden, sollten Sie keine Zusatzversicherung haben, die die Kosten deckt.

Ablauf

Erstgespräch und Probatorik

In allen Fällen findet vor der Behandlung ein Erstgespräch als Sprechstunde statt.

  • Das Erstgespräch für Einzel-, Paar- und Gruppentherapie dauert 50 Minuten und kostet für Selbstzahler:innen €100, sollte Ihre Zusatz- oder Krankenversicherung die Kosten nicht übernehmen.
  • Das Erstgespräch für die therapeutischen Themengruppen dauert 30 Minuten und kostet €50.

Im Erstgespräch schildern Sie ihr Anliegen und können sich einen Eindruck verschaffen, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen könnten. Diese erste Sprechstunde dient auch der Abklärung, ob eine krankheitswertige Störung vorliegen könnte. Für alle Ihre Fragen stehe ich zur Verfügung und gebe Ihnen zusätzliche Informationen über Behandlungsmethoden, -wege und -kosten.

Weitere Sprechstunden und probatorische Sitzungen

Diese ersten, probatorischen Sitzungen erlauben uns beiden ein Gespür dafür zu entwickeln, ob eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung vorstellbar ist. Als Therapeut wäge ich zudem ab, ob meine Arbeitsweise für ihr Anliegen und Therapieziele sinnvoll und zielführend ist und welche therapeutischen Maßnahmen ergriffen werden könnten.

  • In der Gruppentherapie und bei therapeutischen Themengruppen kann es optional eine zweite Sprechstunde geben, bevor Sie zum ersten Mal in die Gruppensitzung einsteigen.
  • In der Paartherapie sind zwei einleitende Sitzungen zielführend. Erst im Anschluss an die erste Sitzung kann das Paar sich untereinander besprechen. Die zweite Sitzung dient dann der Entscheidungsfindung, dem Abschied oder schon den ersten Gedanken zu einem Behandlungsplan.
  • Für die Einzeltherapie haben die Krankenkassen die erforderliche Anzahl von probatorischen Sitzungen festgelegt.

Honorar

Hier ein tabellarischer Überblick über das Angebot. Genauere Informationen finden Sie in den jeweiligen Abschnitten zu Einzel-, Paar- und Gruppentherapie. Die Abkürzungen GKV und PKV stehen für gesetzliche und private Krankenversicherung.

Sitzung Ausrichtung Dauer Frequenz Honorar / Träger
Einzel Psychodynamik und Gestalt 50 Min. n. Absprache €100 / PKV
Paar Psychodynamik und Gestalt 90 Min. n. Absprache €150
Gruppe Tiefenpsych. f. Gruppentherapie 100 Min. Wöchentlich €100 / GKV, PKV
Gruppe therapeutische Themengruppen 100 Min. Wöchentlich €50

Das angegebene Honorar für Einzeltherapie orientiert sich an der Gebührenordnung für die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (EBM Ziffer 35405 Langzeittherapie, Einzelbehandlung) die derzeit bei €103,87 je 50 Minuten steht. (Link: Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2022/3, erstellt am 01.07.2022)

Bei Selbstzahler:innen können Dauer und Frequenz und damit auch das Honorar angepasst werden.

Als Heilbehandlung ist Therapie von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Umsatzsteuergesetz Nr. 14.a)).

Lesen Sie bitte auch unten die Vorteile für Selbstzahler:innen aufmerksam durch. Eventuell bietet es sich für Sie an die Kosten selber zu übernehmen oder sich eher in Richtung Coaching zu orientieren.

Leistungen.

Einzeltherapie

Psychodynamische Einzeltherapie oder Gestalttherapie können Sie aktuell in meiner Praxis eventuell über Ihre private Krankenkasse oder private Zusatzversicherungen abrechnen. Fragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten als Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie übernommen werden.

Fragen Sie doch auch einmal ihren Steuerberater, in welchem Umfang Coaching für Sie als Fortbildungskosten steuerlich absetzbar wären. Eventuell sind Sie ja an einem Gestalt-Coaching interessiert.

Die Kosten für die Behandlung können Sie natürlich auch selber übernehmen (s. Abschnitt Selbstzahler:innen).

Paartherapie

Die Paartherapie gehört nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Die Kosten für die Behandlung müssen Sie übernehmen (s. Abschnitt Selbstzahler:innen).

Gruppentherapie und therapeutische Themengruppen

Bei der Gruppentherapie handelt es sich um Gruppentherapie, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

Die therapeutischen Themengruppen sind speziell für Selbstzahler:innen konzipiert. Es handelt sich dabei um Gruppen deren Mitglieder sich eine Behandlung wünschen, ohne dass eine klinische Diagnose vorliegt oder gestellt wird.

Näheres und aktuelle Angebote finden Sie auf der Seite über Therapie in Gruppen (Link im Footer).

Selbstzahler:innen.

Selbstzahler:innen ist die Bezeichnung für diejenigen, die selber zahlen. Die Krankenkasse ist nicht involviert. Sie entscheiden, ob Sie direkt in den einzelnen Sitzungen zahlen oder ich Ihnen eine monatliche Rechnung stelle, die Sie per Überweisung bezahlen können.

Vorteile für Selbstzahler:innen

  • Schnell und unbürokratisch: weder Antragsverfahren noch Bewilligung der Kostenerstattung verzögern den Therapiebeginn.
  • Keine Diagnosehinterlegung: vor der Behandlung muss keine Diagnose (nach ICD-10) gestellt werden. Damit entfällt auch der Eintrag in die Krankenakte, was bei bevorstehender Verbeamtung, Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung relevant sein kann.
  • Freie Methodenwahl: die Wahl des Settings (Einzel, Paar, Gruppe) ist ebenso frei entscheidbar wie das angewandte Verfahren (tiefenpsychologisch fundiert, Gestalttherapie).
  • Individuelle Planung: keine Beschränkung auf 50 Minuten. Dauer und Frequenz von Sitzungen kann auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Kann ich Psychotherapie steuerlich absetzen?

Als “außergewöhnliche Belastung” können Ihre Kosten für eine Psychotherapie laut Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 prinzipiell steuerlich abgesetzt werden. Dabei gibt es jedoch bestimmte Vorgaben, wie zum Beispiel die Ermittlung der “zumutbaren Belastung”. Der folgenden Link gibt Ihnen einen guten Überlick darüber, wie Sie entstandene Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen können und ihre zumutbare Belastungsgrenze ermitteln.